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   FG Hamburg, 31.03.2004 - I 275/02   

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https://dejure.org/2004,26199
FG Hamburg, 31.03.2004 - I 275/02 (https://dejure.org/2004,26199)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31.03.2004 - I 275/02 (https://dejure.org/2004,26199)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31. März 2004 - I 275/02 (https://dejure.org/2004,26199)
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Volltextveröffentlichung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 32c Abs. 2 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 9 Nr. 3 GewStG umfasst auch negative Kürzungen

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    EStG, GewStG: Einkommensteuerliche Tarifbegrenzung bei zu kürzenden gewerblichen (Auslands-)Verlusten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1460
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.04.1971 - I R 200/67

    Fristloser Antrag - Gewerbeertragsbegriff - Betriebstätte im Inland -

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  • BFH, 08.02.1995 - I R 17/94

    Verlustsaldierung bei der Steuerermäßigung nach § 34 c Abs. 4 EStG

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  • FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03

    Einlage von Wertpapieren in das gewillkürte Betriebsvermögen;

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Entscheidung des FG Köln vom 15.9.2004 (7 K 1268/03, EFG 2004, 1460) hingewiesen.
  • FG Hamburg, 10.03.2006 - VII 165/05

    Negative Kürzungen nach § 9 Nr. 3 GewStG auch bei Anwendung von § 32 c Abs. 2

    Ebenso wie der im Gesetz gewählte Begriff "Gewinne" auch Verluste umfasst, kann auch eine Kürzung sowohl positive als auch negative Kürzungen beinhalten (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 31.3.2004 - I 275/02, EFG 2004, 1460; BFH vom 21.04.1971, I R 200/67 zu § 9 Nr. 3 GewStG, BStBl 1971, 743; so auch Müller, DB 98 Beilage 3 S. 8, 9).
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