Rechtsprechung
FG Hamburg, 31.03.2004 - I 275/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 32c Abs. 2 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 9 Nr. 3 GewStG umfasst auch negative Kürzungen
Kurzfassungen/Presse
- FG Hamburg (Leitsatz)
EStG, GewStG: Einkommensteuerliche Tarifbegrenzung bei zu kürzenden gewerblichen (Auslands-)Verlusten
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 25.03.2004 - I 275/02
- FG Hamburg, 31.03.2004 - I 275/02
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1460
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.04.1971 - I R 200/67
Fristloser Antrag - Gewerbeertragsbegriff - Betriebstätte im Inland - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 08.02.1995 - I R 17/94
Verlustsaldierung bei der Steuerermäßigung nach § 34 c Abs. 4 EStG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
Einlage von Wertpapieren in das gewillkürte Betriebsvermögen; …
Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Entscheidung des FG Köln vom 15.9.2004 (7 K 1268/03, EFG 2004, 1460) hingewiesen. - FG Hamburg, 10.03.2006 - VII 165/05
Negative Kürzungen nach § 9 Nr. 3 GewStG auch bei Anwendung von § 32 c Abs. 2 …
Ebenso wie der im Gesetz gewählte Begriff "Gewinne" auch Verluste umfasst, kann auch eine Kürzung sowohl positive als auch negative Kürzungen beinhalten (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 31.3.2004 - I 275/02, EFG 2004, 1460; BFH vom 21.04.1971, I R 200/67 zu § 9 Nr. 3 GewStG, BStBl 1971, 743; so auch Müller, DB 98 Beilage 3 S. 8, 9).